Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen
(ACK)

HANDBUCH ORIENTIERUNG: Religionen, Kirchen, Sekten, Weltanschauungen, Esoterik."Die Einheit der Christen zu fördern, ist das Ziel der ökumenischen Bewegung. Sie findet ihren Ausdruck im weltweiten ÖRK, aber auch in nationalen, regionalen und örtlichen Zusammenschlüssen. In vielen Ländern gibt es nationale Kirchen- und Christenräte oder Arbeitsgemeinschaften christlicher Kirchen. In unserem Land ist der entsprechende nationale Zusammenschluß die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V. (ACK) (englisch. Council of Christian Churches in Germany)" (Selbstdarstellung der/des ACK von 1999).

 1. Geschichte und Philosophie nationaler Christenräte

Beim ACK handelt es sich um den Nationalen Christenrat Deutschlands, im Sinne der weltweiten Ökumenischen Bewegung. John Raleigh Mott (1865-1955) begann in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts, sogenannte nationale Christenräte zu gründen. Nach seiner Meinung sollten die Christenräte dazu dienen, die Arbeit der christlichen Kirchen in den einzelnen Ländern zu koordinieren und das gegenseitige Kennenlernen zu verstärken. Heute sind die Räte de facto die Außenstationen des Weltkirchenrates (Ökumenischer Rat der Kirchen; ÖRK) in den einzelnen Staaten. Zwar erklären die Christenräte, daß sie nicht zum ÖRK gehören, dies stimmt aber nur formal. Der Ökumenische Rat der Kirchen ist, wie es in seiner Basis heißt, "eine Gemeinschaft von Kirchen" und nicht von regionalen kirchlichen Zusammenschlüssen, wie es die Christenräte sind. Der ACK erklärte: "Die Beziehung des ACK zum ÖRK ist die eines 'Associated Council'. Das bedeutete, daß zwischen dem ACK und dem ÖRK ein offener Informationsaustausch stattfindet. .... Der ACK hat im ÖRK kein Stimmrecht." Dieses offizielle Informations- und Arbeitsverhältnis von ACK und ÖRK besteht seit 1955. Die jeweilig aktuellen Themen des ÖRK werden über die Nationalen Christenräte in den Ländern propagiert und besprochen. Allerdings gehören dem ACK wie auch den Nationalen Christenräten anderer Länder Kirchen an, die keine Mitglieder im ÖRK sind, z.B. die Römisch-Katholische Kirche. Von daher sind die Einigungserfolge der nationalen Christenräte noch umfassender als die des ÖRK.

2. Die Geschichte des ACK

Der ACK wurde am 10. März 1948 in Kassel gegründet. Damals gehörten ihm die Evangelische Kirche in Deutschland, der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland, die Methodistenkirche in Deutschland, die Evangelische Gemeinschaft in Deutschland, die Vereinigung der deutschen Mennonitengemeinden und das Bistum der Altkatholiken in Deutschland an. Der Bund Freier Evangelischer Gemeinden trat als Gastmitglied bei. Der erste Geschäftsführer des ACK, Otto v. Harling, berichtet, daß bereits 1946 die Kirchenkanzlei der EKD vom vorläufigen Ausschuß des ÖRK in Genf die Anregung, auf die Gründung eines Nationalen Christenrates zuzugehen, bekam. Seit Anfang 1947 gab es dann offizielle Verhandlungen zwischen der EKD und den deutschen Freikirchen. Seit 1955 besteht ein offizielles Informations- und Arbeitsverhältnis mit dem ÖRK in Genf. Bedingt durch die politische Teilung Deutschlands in zwei Staaten, konnten die ACK-Delegierten aus den Kirchen auf dem Gebiet der damaligen DDR bereits seit 1963 nicht mehr an den gemeinsamen Sitzungen teilnehmen und kamen unter sich zusammen. 1970 wurde dann offiziell die "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR (AGCK)" gegründet. Obwohl auch in der Zeit der deutschen Teilung zwischen den beiden Arbeitsgemeinschaften Verbindungen bestanden, verliefen manche Entwicklungen unterschiedlich. So gab es unterschiedliche Mitgliedschaften. Im ACK waren die Römisch-Katholische Kirche (Deutsche Bischofskonferenz) und die Griechisch-Orthodoxe Metropolie Vollmitglieder, während in der AGCK die Katholische Kirche einen Beobachterstatus innehatte, der erst im Mai 1990 in eine Mitgliedschaft umgewandelt wurde. Ähnliche Unterschiede gab es bei einigen Freikirchen. Nach der Wiedervereinigung schlossen sich die beiden deutschen Christenräte bei einer Tagung im November 1991 in Eisenach zusammen. Die Bevollmächtigten von elf Kirchen, den "Gründungsmitgliedern", unterzeichneten die neuerarbeitete Satzung. Sie entspricht in § 1 der Basis des ÖRK ("Die im ACK zusammengeschlossenen Kirchen bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten danach, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes".) Sitz des ACK ist die sogenannte Ökumenische Zentrale in Frankfurt am Main.

3. Die Mitglieder und Gastmitglieder des ACK

Der ACK hat Voll- und Gastmitglieder sowie Beobachter. Die Beobachter erfüllen den Status einer Kirche nicht voll, wobei die mehr als 100 zum Bund der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden gehörigen Brüdergemeinden 1985 beim Bundestag dieser Freikirche namens ihrer Gemeindglieder eine Erklärung weitergaben, daß sie und ihre Gemeinden sich als nicht zum ACK zugehörig betrachten. Diese Erklärung wurde schon 1983 von den Brüdergemeinden beschlossen.

Vollmitglieder sind:

Gastmitglieder sind:

Ständige Beobachter sind:

Lit.: R. Wagner, Gemeinde Jesu zwischen Spaltungen und Ökumene, 2002; H. Grafen, Gemeinde Jesu — ökumenisch-katholisch vereinnahmt?, 1987.

Rainer Wagner


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